Förderungen

Hier erhalten Sie eine kurze Einleitung über mögliche Förderungen genauere Angaben entnehmen Sie bitte vom Zuständigen Amt.

Handwerkerbonus

Die österreichische Bundesregierung stellt hierfür im Kalenderjahr 2014 bis zu 10 Mio. Euro und 2015 bis zu 20 Mio. Euro zur Verfügung und setzt damit wachstums- und konjunkturbelebende Impulse für die Wirtschaft.

Das ist der Handwerkerbonus:

  • Einreichen können ausschließlich natürliche Personen, die an ihrem in Österreich gelegenen Wohnobjekt (Haupt- oder Nebenwohnsitz) eine Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung durchgeführt haben.

  • Pro AntragstellerIn und Kalenderjahr kann EIN Förderungsantrag gestellt werden. Die Förderung beträgt 20 % der Kosten für Arbeitsleistungen (exkl. Umsatzsteuer) bzw. maximal 600 Euro.

  • Gefördert werden Arbeitsleistungen von Handwerkern und befugten Unternehmen in privaten Haushalten. Die zur Förderung beantragten Arbeitsleistungen müssen für das Kalenderjahr 2014 zwischen 01.07.2014 und 31.12.2014 bzw. für das Kalenderjahr 2015 zwischen 01.01.2015 und 31.12.2015 erbracht und abgeschlossen werden.

  • Eine Antragstellung ist erst nach Umsetzung der Maßnahmen möglich. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Endrechnung bereits vorliegen und die Rechnungssumme an den Handwerker bzw. das befugte Unternehmen überwiesen worden sein. Die Mindesthöhe der Kosten für Arbeitsleistungen muss 200 Euro (exkl. Umsatzsteuer) pro Endrechnung betragen.

Alle geforderten Antragsunterlagen sind gesammelt an eine Bausparkassenzentrale zu übermitteln. Anträge können auch bei einer zum Vertriebsnetzwerk der Bausparkassen gehörenden Filiale zur Weiterleitung abgegeben werden.

Das Antragsformular sowie weitere Informationen zur Förderungsaktion und zu den Förderungsvoraussetzungen finden Sie im Download-Bereich auf der rechten Seite. Die Bausparkassen stehen bei Fragen gerne beratend zur Seite.

Eigenheimsanierung

Die Förderung ist ein jährlicher Zuschuss von 3 % des förderbaren Sanierungsbetrages über zehn Jahre; dabei handelt es sich um eine Unterstützung zur Rückzahlung eines Darlehens.

Anhand der bezahlten Rechnungen in Verbindung mit dem Punktesystem (auf Basis des Energieausweises) werden die geförderten Sanierungskosten ermittelt. Diese geförderten Sanierungskosten (anerkannte bezahlte Rechnungen) müssen als Darlehen (Ausleihung) mit mindestens zehn Jahren Laufzeit bei einem finanzierenden Institut aufgenommen werden.

Für die Zuerkennung einer Förderung ist die Berechnung eines Energieausweises erforderlich.

Die Eigenheimsanierung kann beantragt werden für Gebäude mit bis zu 500 m2 bestehender oder zu sanierender Nutzfläche für:

  • die SANIERUNG solcher Gebäude
  • die SCHAFFUNG von bis zu zwei neuen Wohnungen durch Zu-, Um-, Auf- oder Einbauten in diese Gebäude.

Einen Antrag können ausschließlich natürliche Personen einbringen!

Förderbare Sanierungsmaßnahmen sind:

  • Dachsanierung (Dachdecker, Zimmerer, Spengler)
  • Wärmeschutz oberste Geschoßdecke
  • Wärmeschutz Fußböden bei nicht unterkellerten erdberührten Böden
  • Wärmeschutz Kellerdecke
  • Wärmeschutz Dachschräge bei bestehenden Dachgeschoßausbauten
  • Wärmeschutzfassade inklusive Gebäudesockeldämmung
  • Fassadensanierung bei denkmalgeschützten und historischen Gebäuden
  • Tausch der Fenster und Hauseingangstüren
  • Fenstersanierung
  • Trockenlegung (mechanische, chemische Systeme)
  • Barrierefreiheit
  • Behindertengerechte Maßnahmen für besondere Wohnbedürfnisse
  • Heizung auf Basis fester biogener Brennstoffe mit einer Solar- oder Photovoltaikanlage
  • Wärmepumpe zur Heizung mit einer Solar- oder Photovoltaikanlage
  • Anschluss an biogene Fernwärme oder an Fernwärme aus Kraftwärmekoppelung bzw. Nutzung von sonstiger Abwärme
  • Pufferspeicher zu einer bestehenden Zentralheizungsanlage
  • Wohnraumlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
  • Thermische Solaranlagen zur Warmwasseraufbereitung
  • Lüftungskompaktgeräte zur Warmwasseraufbereitung
  • Wärmepumpenanlage zur Warmwasseraufbereitung
  • Photovoltaikanlage
  • Instandsetzungsarbeiten nach Hochwässern
  • Präventivmaßnahmen für den Hochwasserschutz
  • Sicherheitseinrichtungen
  • Schaffung von bis zu zwei neuen Wohneinheiten in bestehenden Gebäuden durch Auf-, Zu-, Um- und Einbauten inklusive Sanitär-, Elektroinstallationen und innovativer klimarelevanter Heizung

Wohnbauförderung

Was wird gefördert?

Die Eigenheimförderung kann beantragt werden für:

  • die Errichtung eines neuen Eigenheimes. Ein Eigenheim ist ein Wohnhaus mit höchstens zwei Wohnungen.
  • den Ersterwerb einer Wohneinheit in einem frei finanzierten Reihenhaus oder einer frei finanzierten Wohnung im Geschoßwohnbau wenn diese von einem hierzu berechtigten Bauträger errichtet werden und der Ersterwerb innerhalb von 3 Jahren ab gegebener Benutzbarkeit erfolgt.

Was ist die Eigenheimförderung?

Die Eigenheimförderung erfolgt in Form eines Darlehens des Landes Niederösterreich mit einer Laufzeit von 27,5 Jahren und ist mit 1 % jährlich im Nachhinein verzinst. Die Höhe des Darlehens ergibt sich aus dem Punktesystem für nachhaltige Bauweise, der Familienförderung sowie dem Bonus für die Lagequalität.

Welche Voraussetzungen (überblicksmäßig) gibt es?

  • Mindeststandard beim Heizwärmebedarf

In Abhängigkeit von der Gebäudegeometrie (A/V-Verhältnis) ist die Unterschreitung einer bestimmten Energiekennzahl erforderlich. (Die zur Förderungsfindung erforderlichen Zahlen finden Sie auf Seite 2 im Energieausweis. Förderdetails für Häuser auf S. 10 und für Reihenhäuser und Wohnungen auf S. 11 in der Broschüre Wohnbauförderung Eigenheim)

  • Einbau eines innovativen klimarelevanten Heizsystems

Kurz gesagt: Heizen mit festen biogenen Brennstoffen, Wärmepumpen oder Fernwärme.(Details S.12 in der Broschüre Eigenheim)

  • Einbau einer Solar- oder Photovoltaikanlage

Die Heizung ist mit einer Solar- oder Photovoltaikanlage zu kombinieren. Unter bestimmten Voraussetzungen kann davon abgesehen werden. (Details S. 13 in der Broschüre Eigenheim)

  • Unterschreitung festgesetzter Einkommensgrenzen

Das höchstzulässige Jahreseinkommen der zukünftigen BewohnerInnen darf eine bestimmte Obergrenze nicht überschreiten. (Details S. 28 in der Broschüre Eigenheim)

  • Einen Antrag können natürliche Person, die österreichische StaatsbürgerInnen sind oder Gleichgestellte (z. B.: EWR-BürgerInnen) stellen. (Details S. 28 in der Broschüre Eigenheim)
  • Das Darlehen ist grundbücherlich sicherzustellen; achten Sie auf die Belastungsgrenze.(Details S. 32 in der Broschüre Eigenheim)
  • Aufnahme des Hauptwohnsitzes bei Fertigstellung (Details S. 34 in der Broschüre Eigenheim)