Hier erhalten Sie eine kurze Einleitung über mögliche Förderungen genauere Angaben entnehmen Sie bitte vom Zuständigen Amt.
Die österreichische Bundesregierung stellt hierfür im Kalenderjahr 2014 bis zu 10 Mio. Euro und 2015 bis zu 20 Mio. Euro zur Verfügung und setzt damit wachstums- und konjunkturbelebende Impulse für die Wirtschaft.
Das ist der Handwerkerbonus:
Alle geforderten Antragsunterlagen sind gesammelt an eine Bausparkassenzentrale zu übermitteln. Anträge können auch bei einer zum Vertriebsnetzwerk der Bausparkassen gehörenden Filiale zur Weiterleitung abgegeben werden.
Das Antragsformular sowie weitere Informationen zur Förderungsaktion und zu den Förderungsvoraussetzungen finden Sie im Download-Bereich auf der rechten Seite. Die Bausparkassen stehen bei Fragen gerne beratend zur Seite.
Die Förderung ist ein jährlicher Zuschuss von 3 % des förderbaren Sanierungsbetrages über zehn Jahre; dabei handelt es sich um eine Unterstützung zur Rückzahlung eines Darlehens.
Anhand der bezahlten Rechnungen in Verbindung mit dem Punktesystem (auf Basis des Energieausweises) werden die geförderten Sanierungskosten ermittelt. Diese geförderten Sanierungskosten (anerkannte bezahlte Rechnungen) müssen als Darlehen (Ausleihung) mit mindestens zehn Jahren Laufzeit bei einem finanzierenden Institut aufgenommen werden.
Für die Zuerkennung einer Förderung ist die Berechnung eines Energieausweises erforderlich.
Die Eigenheimsanierung kann beantragt werden für Gebäude mit bis zu 500 m2 bestehender oder zu sanierender Nutzfläche für:
Einen Antrag können ausschließlich natürliche Personen einbringen!
Förderbare Sanierungsmaßnahmen sind:
Die Eigenheimförderung kann beantragt werden für:
Was ist die Eigenheimförderung?
Die Eigenheimförderung erfolgt in Form eines Darlehens des Landes Niederösterreich mit einer Laufzeit von 27,5 Jahren und ist mit 1 % jährlich im Nachhinein verzinst. Die Höhe des Darlehens ergibt sich aus dem Punktesystem für nachhaltige Bauweise, der Familienförderung sowie dem Bonus für die Lagequalität.
Welche Voraussetzungen (überblicksmäßig) gibt es?
In Abhängigkeit von der Gebäudegeometrie (A/V-Verhältnis) ist die Unterschreitung einer bestimmten Energiekennzahl erforderlich. (Die zur Förderungsfindung erforderlichen Zahlen finden Sie auf Seite 2 im Energieausweis. Förderdetails für Häuser auf S. 10 und für Reihenhäuser und Wohnungen auf S. 11 in der Broschüre Wohnbauförderung Eigenheim)
Kurz gesagt: Heizen mit festen biogenen Brennstoffen, Wärmepumpen oder Fernwärme.(Details S.12 in der Broschüre Eigenheim)
Die Heizung ist mit einer Solar- oder Photovoltaikanlage zu kombinieren. Unter bestimmten Voraussetzungen kann davon abgesehen werden. (Details S. 13 in der Broschüre Eigenheim)
Das höchstzulässige Jahreseinkommen der zukünftigen BewohnerInnen darf eine bestimmte Obergrenze nicht überschreiten. (Details S. 28 in der Broschüre Eigenheim)